Kompromiss bei Online-Durchsuchungen, Änderungen beim Urheberrecht
Kompromiss bei Online-Durchsuchungen, Änderungen beim Urheberrecht
Nach monatelangem Ringen haben sich Innenminister Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Zypris (SPD) auf den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung geeinigt.
Der letzte strittige Punkt, das Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen, um eine Online-Durchsuchung zu ermöglichen, ist auf Wunsch der SPD nicht in dem Gesetzentwurf aufgeführt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Die dazu benötigte Software werde bereits beim BKA entwickelt.
Da Deutschland diese Software aber auch von anderen Ländern, die bereits Online-Durchsuchungen machen, bekommen könnte, könnte jederzeit mit den Durchsuchungen angefangen werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei.
Nicht auszuschließen sei, dass dann auch Daten von internetfähigen Mobiltelefonen wie Blackberry, PDA oder iPhone erfasst werden könnten.
Das Parlament hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Interessen der Rechteinhaber gegen Produktpiraten im Internet stärkt. Nicht nur die Opposition, auch die deutsche Musikindustrie hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Urheberrecht kritisiert.
Das Gesetz werfe mehr Fragen auf als es beantwortet, da die entscheidenden Passagen zu schwammig formuliert seien.
Das Gesetz ermöglicht Inhabern von Urheberrechten - zum Beispiel Musik-Verlagen -, direkt beim Internet-Provider die Identität von Musikpiraten zu erfragen. Die Herausgabe der Daten ist an einen richterlichen Vorbehalt geknüpft.
Der Frage was mit Nutzern von Tauschbörsen passiert, die geschützte Musiktitel im Internet tausche, geht auch unser Editorial nach. Den vollständigen Text "Was machen mit Tauschbörsen-Sündern?" finden hier:
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Der letzte strittige Punkt, das Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen, um eine Online-Durchsuchung zu ermöglichen, ist auf Wunsch der SPD nicht in dem Gesetzentwurf aufgeführt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind. Die dazu benötigte Software werde bereits beim BKA entwickelt.
Da Deutschland diese Software aber auch von anderen Ländern, die bereits Online-Durchsuchungen machen, bekommen könnte, könnte jederzeit mit den Durchsuchungen angefangen werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei.
Nicht auszuschließen sei, dass dann auch Daten von internetfähigen Mobiltelefonen wie Blackberry, PDA oder iPhone erfasst werden könnten.
Das Parlament hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Interessen der Rechteinhaber gegen Produktpiraten im Internet stärkt. Nicht nur die Opposition, auch die deutsche Musikindustrie hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Urheberrecht kritisiert.
Das Gesetz werfe mehr Fragen auf als es beantwortet, da die entscheidenden Passagen zu schwammig formuliert seien.
Das Gesetz ermöglicht Inhabern von Urheberrechten - zum Beispiel Musik-Verlagen -, direkt beim Internet-Provider die Identität von Musikpiraten zu erfragen. Die Herausgabe der Daten ist an einen richterlichen Vorbehalt geknüpft.
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event - Apr 17, 08:38