Aktion: Verbraucherzentrale Sachsen warnt ... Kostenfallen, verbotene Telefonwerbung und Service Pack 3 für Windows XP
Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor einer Abo-Falle auf der Tauschbörse eMule: Beim Versuch die eMule-Software herunterzuladen werden die Nutzer, meist unbemerkt, auf eine andere Seite geleitet, um dort Angaben zur Person zu machen. Im Kleingedruckten steht jedoch, dass sie mit diesen Angaben ein zweijähriges Abonnement zum Preis von 8 Euro pro Monat abschließen. Nutzer die sich ungewollt gebunden haben, sollen jede Zahlungsaufforderung zurückweisen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt, dass die Weiterleitung eines Werbeanrufs per Tastendruck zu einer 0900er-Nummer verboten bleibt. Es verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienste-Nummern ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten sei, urteilte das Gericht. Eine Telekommunikationsfirma hatte per Bandansage einen Gewinn versprochen, um näheres zu erfahren sollte eine Taste am Telefon gedrückt werden, sodass eine Verbindung zu einem Mehrwertdienst hergestellt wird.
Betroffene fühlten sich einerseits durch ungewollte Werbung belästigt, zum anderen schnappte durch die Weiterleitung zu der teuren Mehrwertdienste-Nummer die Kostenfalle zu. Eine Weiterleitung funktionierte auch dann, wenn der Anschluss für 0900-Nummern gesperrt ist.
Alle fünf Sekunden entdeckt die IT-Sicherheitsfirma Sophos, nach eigenen Angaben, eine mit Viren infizierte Webseite. Jeder Nutzer der diese Internetseiten aufruft, muss mit Angriffen durch Schadprogramme rechnen. Nicht ausreichend Geschützte PC können dadurch enormen Schaden nehmen. Internet-Kriminelle wählen die Seiten die sie infizieren unabhängig vom Inhalt aus.
Mit dem Service Pack 3 für Windows XP kommt voraussichtlich das letzte seiner Art für diese Version dieses Betriebssystems heraus. Wie auf der TechNet-Seite von Microsoft bekannt gegeben, steht das Service Pack 3 bereits jetzt schon Firmenkunden und OEM-Partnern zur Verfügung. Für die restlichen Nutzer steht das Service Pack 3 ab kommenden Dienstag als Update bereit. Grundlegend neue Funktionen seien im SP3 für Windows XP allerdings nicht enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier:
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Das Verwaltungsgericht Köln hat bestätigt, dass die Weiterleitung eines Werbeanrufs per Tastendruck zu einer 0900er-Nummer verboten bleibt. Es verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, da gerade bei der Weiterleitung von Anrufen zu Mehrwertdienste-Nummern ein besonderer Schutz des Verbrauchers geboten sei, urteilte das Gericht. Eine Telekommunikationsfirma hatte per Bandansage einen Gewinn versprochen, um näheres zu erfahren sollte eine Taste am Telefon gedrückt werden, sodass eine Verbindung zu einem Mehrwertdienst hergestellt wird.
Betroffene fühlten sich einerseits durch ungewollte Werbung belästigt, zum anderen schnappte durch die Weiterleitung zu der teuren Mehrwertdienste-Nummer die Kostenfalle zu. Eine Weiterleitung funktionierte auch dann, wenn der Anschluss für 0900-Nummern gesperrt ist.
Alle fünf Sekunden entdeckt die IT-Sicherheitsfirma Sophos, nach eigenen Angaben, eine mit Viren infizierte Webseite. Jeder Nutzer der diese Internetseiten aufruft, muss mit Angriffen durch Schadprogramme rechnen. Nicht ausreichend Geschützte PC können dadurch enormen Schaden nehmen. Internet-Kriminelle wählen die Seiten die sie infizieren unabhängig vom Inhalt aus.
Mit dem Service Pack 3 für Windows XP kommt voraussichtlich das letzte seiner Art für diese Version dieses Betriebssystems heraus. Wie auf der TechNet-Seite von Microsoft bekannt gegeben, steht das Service Pack 3 bereits jetzt schon Firmenkunden und OEM-Partnern zur Verfügung. Für die restlichen Nutzer steht das Service Pack 3 ab kommenden Dienstag als Update bereit. Grundlegend neue Funktionen seien im SP3 für Windows XP allerdings nicht enthalten. Weitere Informationen finden Sie hier:
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event - Apr 24, 09:20
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